China: Die Bedeutung der Modernisierung des Gesellschaftsrechts für ausländische Investoren

Der chinesische Gesetzgeber hat im Dezember letzten Jahres das "Amendment to the PRC Company Law" verabschiedet, um Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel dieser am 1. März 2014 in Kraft getretenen Reformen des Gesellschaftsrechts ist es, einen Markt mit einem modernen System der Unternehmensregistrierung sowie der Effizienz, Transparenz und Fairness zu etablieren.

Konkrete Änderungen der Gesellschaftsgesetze Eine wesentliche Änderung stellt die Aufhebung des Erfordernisses des Mindeststammkapitals dar. Brauchte man in China zuvor für die Errichtung eines Unternehmens in Form einer Limited RMB 30.000 (ca. EUR 3.600), ist es nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften möglich, das Unternehmen mit nur einem RMB als registriertes Kapital zu gründen. Für bestimmte Wirtschaftszweige wie z.B. das Finanzwesen gelten Mindestkapitalvorschriften auch weiterhin. Neben den Mindestkapitalvorschriften wurde die Frist für die Erbringung der Einlagen abgeschafft. Es ist nicht mehr nötig, das Kapital innerhalb von zwei Jahren vollständig zu erbringen. Ebenso kann die Form der Einlage frei gewählt werden. Die Parteien sind nicht mehr gezwungen, 30% des registrierten Kapitals als Bareinlage aufzubringen, sondern können vielmehr nun die gesamte Einlage in Form von Sacheinlagen erbringen. Dies bringt mehr Flexibilität im Hinblick auf die Bereitstellung des Stammkapitals.

Vor der Reform musste die Erbringung der Einlage durch einen zugelassenen chinesischen Wirtschaftsprüfer mittels eines sog. capital verification reports testiert werden. Wurde das Stammkapital in Raten eingezahlt, so musste über jede einzelne Einlagenerbringung ein Testat erstellt werden. Dieses Erfordernis ist nunmehr entfallen. Ebenso wenig muss nun eine Kapitalregistrierung seitens der Administration for Industry and Commerce (AIC) erfolgen, da das eingezahlte Stammkapital nicht mehr explizit in der Business License ausgewiesen wird.

Zudem wird ein einfacher jährlicher Jahresabschlussbericht das gegenwärtig komplizierte jährliche Prüfungsverfahren ersetzen. In Teilen wird der Jahresabschlussbericht im System der AIC veröffentlicht werden. Hierzu werden alle Unternehmen verpflichtet.

Auswirkungen für ausländisch investierte Unternehmen Die oben beschriebenen Reformen hat der chinesische Gesetzgeber durch Anpassung der Foreign Invested Enterprises (FIE) Gesetze sowie deren Durchführungsverordnungen auch auf ausländisch investierte Unternehmen ausgeweitet. Eines hat das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses allerdings im Zuge der Reformen nicht verändert: Unverändert geblieben sind die restriktiven devisenrechtlichen Vorschriften, wonach im Falle eines FIE ein bestimmter Prozentsatz des Gesamtinvestitionsvolumens durch das Stammkapital abgedeckt sein muss (sog. Debt-to-Equity-Ratio). Dies verhindert in der Praxis die Errichtung von „1 RMB - Limiteds“ durch ausländische Investoren.

Ausländische Investoren sind also nach wie vor gezwungen, chinesische (Tochter-) Gesellschaften mit ausreichend Eigenkapital auszustatten. Die Inanspruchnahme von Fremdkapital aus dem Ausland ist aufgrund der Debt-to-Equity-Ratio-Regelung nicht uneingeschränkt möglich und eine Finanzierung durch chinesische Banken kommt nicht in Betracht, sofern die Gesellschaft nicht ausreichend Sicherheiten bieten kann.

Das Modell der „1 RMB - Limited“ ist somit für ausländische Investoren nur Theorie, solange nicht auch die devisenrechtlichen Vorschriften ebenso wie das Gesellschaftsrecht flexibilisiert werden. Dies ist allerdings in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Fazit Trotz der zu begrüßenden Gesetzesreformen des Gesellschaftsrechts wird es sich daher auch in Zukunft nicht vermeiden lassen, Unternehmen mit einem ausreichenden Stammkapital auszustatten.

Ausländischen Investoren wird empfohlen, bei Gesellschaftsgründungen das Stammkapital nach den zu erwartenden Kosten zu Beginn des Unternehmensbetriebs (Anlaufkosten) auszurichten. Ausländisch investierte Unternehmen mit nur einem RMB Stammkapital wird es wohl auch in naher Zukunft nicht geben.

Autor: Raymond Kok