China: Aktuelle Gesetzgebung im Überblick

Änderung der Einreisebestimmungen in China
Zum 1. September 2013 sind neue Ein- und Ausreisebestimmungen in Kraft getreten. Mit dem Gesetz der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern sind vier neue Visakategorien eingeführt worden. Darunter das Visum der Kategorie M für Personen, welche aus geschäftlichen Gründen oder zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit nach China reisen und die Kategorie R für hochqualifizierte Personen, deren Fähigkeit für China von Interesse ist.

Darüber hinaus werden die Möglichkeiten von Sanktionen bei Verstößen gegen Visabestimmungen und illegaler Beschäftigung verschärft. So ist es auf Grundlage des neuen Gesetzes möglich, die Überschreitung des Zeitraums des Visums mit 500 RMB /Tag bis insgesamt maximal 10.000 RMB zu bestrafen, während bei illegaler Beschäftigung – wie z.B. bei Fehlen der Arbeitserlaubnis – eine Sanktion von 5.000-20.000 RMB und bis 15 Tage Haft verhängt werden können. Arbeitgeber müssen pro illegal Beschäftigten mit Strafen bis 10.000 RMB und bei mehreren illegal Beschäftigten mit bis zu 100.000 RMB sowie mit Abschöpfung des durch die illegale Beschäftigung erlangten Gewinns rechnen. Die Einhaltung der Bestimmungen soll durch die Aufforderung der Meldung von illegaler Beschäftigung an Arbeitgeber, Schulen und Bürger kontrolliert werden. Über diese Verschärfungen hinaus werden biometrische Daten, wie z.B. Fingerabdrücke, abgefragt und es ist mit einer verlängerten Bearbeitungszeit der Visaanträge zu rechnen.

Diese Neuregelungen sind auch Ausdruck des verstärkten Vorgehens der Volksrepublik China gegen illegale Beschäftigung. Bereits zum 1. Februar 2013 hat das Oberste Volksgericht Chinas die IV. richterliche Auslegung zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten erlassen und damit klar gestellt, dass ein Arbeitsverhältnis, an dem ein Ausländer beteiligt ist, dann nicht dem Arbeitsgesetz unterfällt, wenn dieser nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis ist. Dadurch finden die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes keine Anwendung mehr und illegal Beschäftigte verlieren unter anderem ihre Ansprüche auf Sozialversicherung und Gesundheitsvorsorge. Das Beschäftigtenverhältnis unterliegt dann dem allgemeinen Vertragsrecht.

Mit welcher Konsequenz und Härte die neuen Ein- und Ausreisebestimmungen durchgesetzt werden, ist noch unklar und es muss abgewartet werden, welche Konkretisierung weitere Bestimmungen zur Durchführung des Gesetzes und die Handhabung in der Praxis bringen. Da seit 2012 die Schwarzarbeit verstärkt geahndet wird, ist damit zu rechnen, dass Ausländer auch in Zukunft intensiv kontrolliert werden.

Änderungen bei der Mehrwertsteuer im Dienstleistungsbereich
Seit dem 1. August 2013 gilt in China landesweit eine einheitliche Mehrwertsteuer im Dienstleistungsbereich. Diese ersetzt größtenteils die bisherigen Regelungen über die Mehrwertsteuer und Business Tax. Die betroffenen Branchen, wie z.B. Logistik und Transport, IT-Service, Beratung und Dienstleistungen in der Kultur- und Medienbranche werden mit einer vorsteuerabzugsfähigen Mehrwertsteuer in Höhe von sechs Prozent belastet. Zwar gelten in der Logistikbranche und diese unterstützende Dienstleistungen in Verbindung mit internationalem Warenverkehr ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent, dieser muss aber im Vornhinein von den Steuerbehörden genehmigt werden. Da die Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt sind, kann keine Erfolgsprognose für einen solchen Antrag abgegeben werden. Da es sich bei der Einführung der landesweiten einheitlichen Mehrwertsteuer um ein Pilotprojekt handelt, bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen vorgenommen werden und welche konkretisierenden Vorschriften erlassen werden.

Freihandelszone Shanghai
Der chinesische Staatsrat hat dem Vorhaben der Stadtregierung Shanghai zugestimmt, eine Freihandelszone im Stadtteil Pudong einzurichten. Ziel ist es, Shanghai in den kommenden Jahren zu einem regionalen Umschlag-, Wirtschafts- und Handelszentrum zu machen. Davon soll nicht nur der Binnenmarkt in China, sondern auch die chinesischen Exporte profitieren. Die Freihandelszone soll eine Fläche von 28 Quadratkilometern umfassen, in der innerhalb der kommenden zehn Jahre ein Handelsvolumen von insgesamt 100 Mrd. USD (77,63 Mrd. EUR) erwirtschaftet werden soll. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat am 30. August 2013 für das Territorium der Freihandelszone die Aussetzung diverser gesetzlicher Vorschriften für ausländische Direktinvestitionen beschlossen. Ausländische Investitionen in der Freihandelszone werden damit deutlich einfacher umsetzbar als bisher.

Autor: Raymond Kok (Shanghai, Osnabrück)