Änderung der steuerlichen Vorgaben für Freibeträge und Vergünstigungen für ausländische Staatsbürger in China

Im Jahr 2018 wurde das chinesische Einkommensteuergesetz umfassend reformiert. Diese Reform trat bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft. In den vergangenen drei Jahren wurde diese Reform entsprechend umgesetzt, wobei die dreijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der spezifischen Ausführungsregelungen für die individuelle Einkommenssteuer nun Ende des Jahres 2021 auslaufen wird. Diese Ausführungsregelungen werden sich unter anderem auf die Freibeträge und Vergünstigungen für ausländische Staatsbürger, die in China beruflich tätig sind, auswirken.

Ab dem 1. Januar 2022 werden ausländische Staatsbürger nicht mehr in den Genuss einer generellen Steuerbefreiung für Zuschüsse zu Wohnkosten, Sprachkursen und Ausbildungskosten für Kinder kommen. Stattdessen können ausländische Staatsbürger zusätzliche Sonderabzüge in Anspruch nehmen, wenn sie als in China ansässige Personen („gebietsansässige Personen“) gelten. Damit findet ein Angleich an die Regelungen für chinesische Staatsbürger statt. Ausländische Staatsbürger, die nicht als „gebietsansässig“ gelten, können keine zusätzlichen Sonderabzüge geltend machen.

Definition “gebietsansässige Personen”

Gemäß Artikel 1 des chinesischen Einkommensteuergesetzes gelten Personen, die einen Wohnsitz in China haben, oder Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, sich aber insgesamt 183 Tage oder mehr innerhalb eines Steuerjahres in China aufgehalten haben, als gebietsansässige Personen.

Ein "Wohnsitz im Hoheitsgebiet Chinas" bedeutet, dass man sich aufgrund eines ständigen Wohnsitzes oder aufgrund familiärer oder wirtschaftlicher Interessen gewöhnlich im Hoheitsgebiet Chinas aufhält. In der Praxis wird auch insofern regelmäßig entscheidend auf die Aufenthaltsdauer in China von insgesamt 183 Tagen oder mehr pro Jahr abgestellt.

Was umfassen die besonderen zusätzlichen Abzüge?

Spezielle zusätzliche Abzüge umfassen Ausgaben für die Ausbildung von Kindern, Weiterbildung, medizinische Behandlung bei schweren Krankheiten, Zinsen für Hauskredite oder Hausmieten und Unterstützungsleistungen für ältere Menschen und können direkt bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen werden. Für jede Art von zusätzlichem Sonderabzug gibt es jedoch eine Standardquote. So können beispielsweise die Kosten für eine Vollzeitausbildung zur akademischen Qualifikation der Kinder des Steuerpflichtigen mit einer Standardquote von 1.000 CNY pro Kind und Monat abgezogen werden. Die Kosten für die Anmietung eines Hauses am Dienstort durch den Steuerzahler, der kein eigenes Haus in an seinem Dienstort besitzt, können mit Standardquoten von CNY 1.500 / CNY 1.100 / CNY 800 je nach Größe der Stadt abgezogen werden.

Ausländische Staatsbürger, die bisher in den Genuss einer generellen Steuerbefreiungen für Wohngeld, Kosten für Sprachkurse und Ausbildungskosten für Kinder kamen oder noch kommen, werden daher ab dem 1. Januar 2022 steuerliche Mehrbelastungen haben.

Müssen die besonderen zusätzlichen Abzüge beantragt werden?

Ausländische Staatsbürger müssen ihrer Lohnbuchhaltung die erforderlichen Informationen über die Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt der besonderen zusätzlichen Abzüge zur Verfügung stellen, damit diese den entsprechenden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen zum Zeitpunkt der Lohn- und Gehaltszahlung vornehmen kann.

Wenn Sie Fragen zur Änderung und Umsetzung des Einkommenssteuergesetzes durch die Politik in Bezug auf Zulagen und Subventionen für ausländische Staatsbürger haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Ansprechpartner:
Dr. Bernhard Heringhaus, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Osnabrück
Marcel Brinkmann, Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Shanghai