Achtung: mögliche Steuerpflicht bei kontinuierendem Verkauf von Gegenständen aus einer privaten Sammlung

Mit Urteil vom 4. März 2015 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass der gestreckte Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung der Umsatz- und der Einkommensteuer unterliegt.

Im Urteilsfall bestritt der Kläger seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten der privaten Sammlung seines verstorbenen Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste ca. 320.000 Einzelteile (!) und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Er veräußerte ausschließlich doppelte Exemplare und erzielte dabei eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 EURO. Das Finanzamt schätze den erzielten Gewinn des Klägers mit 20% des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest.

Der Kläger machte geltend, dass er kein Unternehmer/Gewerbetreibender sei, sondern lediglich privat gesammelte Gegenstände versteigere. Aber selbst wenn, das Finanzamt ihn als Unternehmer bzw. Gewerbetreibenden ansehen würde, entstünde kein Gewinn, da der Einlagewert mit dem Verkaufswert identisch sei.

Dieser Ansicht folgte das Finanzgericht Köln nicht. Es erkannte den Kläger wegen seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden. Der Fall sei nicht mit dem einmaligen Verkauf einer privaten Sammlung „en bloc“ vergleichbar, den der Bundesfinanzhof schon einmal als umsatzsteuerfrei betrachtet habe. Es handele sich auch um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre bestimmte Gegenstände entgeltlich und unentgeltlich erworben habe. Und auch die Gewinnschätzung mit 20% des Umsatzes durch das Finanzamt beanstandete das Finanzgericht nicht, weil die Wertsteigerung der veräußerten Exemplare erst im Betriebsvermögen des Klägers entstanden sei, weil die veräußerten doppelten Exemplare von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen seien.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln folgt damit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 26. April 2012 zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über „eBay“.

Bevor Sie bei derartigen Verkaufsaktionen in die „Steuerfalle“ geraten, lassen Sie sich von uns beraten.

Ansprechpartnerin:

Petra Jaretzke, Steuerberaterin in Hannover, Tel. 0511 53460-267