Designs

Neben Patenten und Gebrauchsmustern können auch ästhetische Gestaltungen durch ihre Eintragung im Designregister gegen Nachahmungen geschützt werden, wenn diese neu sind und eine bestimmte Eigenart aufweisen. Nach ihrer Eintragung gewähren diese ihrem Inhaber dann ebenfalls ein gewerbliches Schutzrecht zur ausschließlichen Nutzung des Designs.

Während Designs ursprünglich in der Mode- und Möbelbranche bekannt waren, hat in den letzten Jahrzehnten auch das technische Design an erheblicher Bedeutung gewonnen. Darüber hinaus kann die Eintragung eines Designs strategisch dann sinnvoll sein, wenn einer Marke bereits die Unterscheidungskraft fehlt und somit den Bestand der Schutzrechte eines Unternehmens erweitern, ergänzen und festigen.

Als Rechtsanwälte mit Kanzleien in Düsseldorf, Frankfurt, Hannover und Osnabrück beraten und unterstützen wir Sie bei der Eintragung von Designs sowie bei der Beratung und Durchsetzung von Designrechten ebenso wie bei der Verteidigung gegen die missbräuchliche Verwendung der Schutzrechte sowohl im Rahmen von Verfahren vor den Marken- und Patentämtern national und international, als auch im Rahmen von Zivilgerichtsverfahren.

In Ihrer Eigenschaft als Lizenzgeber oder als Lizenznehmer unterstützen wir Sie bei den Vertragsverhandlungen und der Prüfung sowie Erstellung von Lizenzverträgen.