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GmbH-Haftung

Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bezeichnet man eine Rechtsform, bei der die Gesellschafter eine Vermögens- oder auch sogenannte Stammeinlage in die Gesellschaft einbringen. Die Stammeinlagen der Gesellschafter bilden gemeinsam das Stammkapital, das jedoch nicht mit dem Gesellschaftsvermögen zu verwechseln ist. Die Gesellschafter haften für Schulden der GmbH grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit den Stammeinlagen – das gilt auch in der Insolvenz. Dies macht die GmbH zu einer sehr beliebten Rechtsform für Unternehmen jeder Größe.

Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zur Haftung von Gesellschaftern einer GmbH für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)?

GmbH (weitere Schreibweisen in der Praxis: Ges.m.b.H. oder Gesellschaft m.b.H) ist die Abkürzung für die Rechtsform „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Die GmbH ist eine sogenannte „juristische Person“ (im Gegensatz zur natürlichen Person) mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Sie kann also etwa selbst Eigentümerin von Vermögensgegenständen sein, einen Kredit aufnehmen oder vor Gericht klagen und verklagt werden. Anders als bei den Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG)) kann eine GmbH auch von einer Person allein gegründet werden.

Um eine GmbH zu gründen, muss sie ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro aufweisen, von dem bei der Gründung zumindest 50 % einzuzahlen sind.. Zur Gründung einer GmbH bedarf es eines Gesellschaftsvertrags bzw einer Errichtungserklärung (so nennt man den Gesellschaftsvertrag, wenn die GmbH nur durch eine Person gegründet wird) in Form eines Notariatsakts und der Eintragung im Handelsregister.

Das Besondere an einer GmbH ist – wie der Name schon sagt – die beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften – anders als etwa bei der OHG, einer GbR oder einem Einzelunternehmen – nämlich nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Gleichzeitig ist die GmbH relativ kostengünstig und einfach zu handhaben, sodass sie in der Praxis sehr beliebt ist.

Jede GmbH muss über zumindest einen Geschäftsführer verfügen, der sie in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten vertritt. Der Geschäftsführer ist im Handelsregister einzutragen.

Wie ist die Haftung bei einer GmbH geregelt?

Die Ausgestaltung der Haftung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterscheidet sich nach der jeweiligen Rolle der Person im Unternehmen:

Haftung der Gesellschafter:

Diese haften nur in Höhe ihrer jeweiligen Stammeinlage, also für jenen Teil, den sie in das Unternehmen im Rahmen der Gründung eingebracht haben. Auf ihr Privatvermögen kann grundsätzlich nicht zugegriffen werden.

Haftung des Geschäftsführers:

Geschäftsführer einer GmbH haben ihre Aufgaben sorgfältig zu erfüllen. Verletzen sie ihre Verpflichtungen schuldhaft, haften sie mit ihrem privaten Vermögen für die von ihnen verursachten Schäden. Hierbei ist zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft einerseits (Innenhaftung) und andererseits gegenüber Dritten (Außenhaftung) zu unterscheiden, wobei Letztere nur in Ausnahmefällen besteht.

Was gilt im Fall einer Insolvenz?

Gerät eine GmbH in die Insolvenz (wird also zahlungsunfähig oder ist überschuldet), haften die Gesellschafter auch nur bis zur jeweiligen Stammeinlage. Allerdings kann der Geschäftsführer, falls er den Insolvenzantrag zu spät gestellt und somit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verschleppt hat, auch mit seinem privaten Vermögen haftbar gemacht werden. Dies kann sowohl zur Innen- wie Außenhaftung führen, wonach er für dadurch verursachte Schäden gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) bzw. den Gesellschaftern sowie Gesellschaftsgläubigern (Außenhaftung) zur Haftung herangezogen werden kann, die auch der Insolvenzverwalter durchsetzen kann.

Pflichtverletzungen hinsichtlich eines nicht rechtzeitig gestellten Antrags können zudem auch strafrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer haben (z. B. Insolvenzverschleppung).

Können Gläubiger bei der Insolvenz einer GmbH auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen?

Nein. Gläubiger können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Aufnahme in die Insolvenztabelle anmelden und erhalten – wenn die Forderung festgestellt worden ist - nach Abschluss der Verwertungshandlungen spätestens am Ende des Verfahrens eine quotale Ausschüttung. Da die Insolvenzordnung die Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger vorsieht, erhält jeder Gläubiger - gemessen an seiner Forderung - die gleiche Quote.

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