26.08.2026 -
„Nachhaltig“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ – diese Umweltaussagen sind ab September 2026 kritisch zu prüfen. Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo-Richtlinie) und der Novelle zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden die Anforderungen an umweltbezogene Werbung und Nachhaltigkeitskommunikation verschärft. Ab 27. September 2026 dürfen Nachhaltigkeits- und Umweltclaims nur noch verwendet werden, wenn sie nachvollziehbar und belastbar belegt werden können. Unternehmen, die bisher untätig waren, sollten daher ihre Werbeaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und interne Freigabeprozesse auf den Prüfstand stellen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigen, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten, die noch nicht tätig wurden.
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