Steuerliche Risiken können den wirtschaftlichen Erfolg einer Transaktion erheblich beeinflussen – und zeigen sich nicht immer dort, wo man sie auf den ersten Blick vermutet. Eine sorgfältige Tax Due Diligence ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung von Unternehmenskäufen, Beteiligungserwerben, Restrukturierungen und anderen grenzüberschreitenden Transaktionen. Neben klassischen Prüfungsthemen wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Verrechnungspreisen, Quellensteuern oder Verlustvorträgen spielen insbesondere landesspezifische steuerliche Besonderheiten eine entscheidende Rolle. Formale Anforderungen, unterschiedliche Haftungsregime, digitale Meldepflichten oder spezielle Transaktionssteuern können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden. Die Steuerexpert:innen unserer internationalen Allianz geben einen Überblick über ausgewählte Themen, die bei einer Tax Due Diligence in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, der Türkei und der Ukraine besondere Aufmerksamkeit verdienen. Inhalt Deutschland – Asset Deal oder Share Deal, Verlustvorträge und GrunderwerbsteuerFrankreich – Steuerliche Risiken, Betriebsprüfungen und DokumentationItalien – Codice Fiscale, Dividendenbesteuerung und DigitalisierungPolen – Steueridentifikationsnummer, Dividenden und digitale ProzesseRumänien – Verrechnungspreise, Umsatzsteuer und BetriebsprüfungenTürkei – Inflationsbereinigung, offene Steuerjahre und StempelsteuerUkraine – Steuerliche Ansässigkeit, FOP-Strukturen und kontrollierte Transaktionen 1. Tax Due Diligence in Deutschland Das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei Unternehmenstransaktionen grundlegend zwischen dem Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter im Wege eines Asset Deals und dem Erwerb von Unternehmensanteilen im Rahmen eines Share Deals. Diese Unterscheidung hat wesentliche Auswirkungen auf Prüfungstiefe, Haftung und steuerliche Strukturierung einer Transaktion. 1. Asset Deal oder Share Deal – unterschiedliche Prüfungstiefe und Haftung Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter des Zielunternehmens. Der Kaufpreis kann über einen steuerlichen Step-up abgeschrieben werden; die steuerliche Haftung betrifft grundsätzlich insbesondere Betriebssteuern wie Umsatz- und Gewerbesteuer. Die Tax Due Diligence konzentriert sich deshalb häufig auf die letzten zwei Jahre. Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer dagegen die Anteile an der Zielgesellschaft und damit wirtschaftlich auch deren historische steuerliche Risiken. Die Prüfung sollte daher sämtliche noch offenen beziehungsweise ungeprüften Jahre – in der Regel drei bis fünf Jahre – sowie alle relevanten Steuerarten umfassen. Auch die Interessen von Käufer und Verkäufer können auseinandergehen: Während Verkäufer von Kapitalgesellschaften steuerlich häufig einen Share Deal bevorzugen, kann für Käufer aufgrund des Abschreibungspotenzials ein Asset Deal attraktiver sein. Die gewählte Struktur sollte daher auch im Hinblick auf Kaufpreismechanik, Haftungsverteilung und Finanzierung geprüft werden. 2. Verlustvorträge und § 8c KStG Werden innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile beziehungsweise Beteiligungs- oder Stimmrechte übertragen, können bislang nicht genutzte körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge grundsätzlich vollständig untergehen. Ausnahmen können insbesondere über die Stille-Reserven-Klausel sowie den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG bestehen. Im Rahmen der Due Diligence sind daher Höhe, Herkunft und Verfallsrisiko vorhandener Verlustvorträge sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung sorgfältig zu analysieren. 3. Grunderwerbsteuer bei Share Deals mit Immobilienbezug Verfügt die Zielgesellschaft über inländischen Grundbesitz, kann bereits ein Anteilserwerb Grunderwerbsteuer auslösen. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die Signing-/Closing-Struktur einer Transaktion. Fallen Unterzeichnung und Vollzug zeitlich auseinander, besteht nach dem Länderbeitrag das Risiko, dass derselbe Anteilsübergang grunderwerbsteuerlich mehrfach relevant wird. Daher sollten Grundbesitz – auch über Tochtergesellschaften –, bestehende Anzeigepflichten sowie die geplante Transaktionsstruktur frühzeitig geprüft werden. Fazit: Eine frühzeitige steuerliche Einbindung bereits in der Strukturierungsphase kann dazu beitragen, Risiken zu reduzieren, die steuerliche Compliance sicherzustellen und die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer zu erleichtern. 2. Tax Due Diligence in Frankreich Die Vorbereitung auf eine mögliche Steuerprüfung sollte nicht erst beginnen, wenn die französische Finanzverwaltung bereits eine Prüfungsanordnung erlassen hat. Eine Tax Due Diligence ermöglicht es, potenzielle Unregelmäßigkeiten, unsichere steuerliche Positionen oder problematische Erklärungspflichten frühzeitig zu identifizieren, deren finanzielle Auswirkungen einzuschätzen und gegebenenfalls geeignete Korrekturmaßnahmen zu setzen. 1. Steuerliche Risikobereiche systematisch identifizieren Im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Veräußerungen, Restrukturierungen oder Übertragungen sollte eine Tax Due Diligence insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Steuererklärungen, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, konzerninterne Transaktionen, Verrechnungspreise, Verlustvorträge, Steuergutschriften und außergewöhnliche Transaktionen in noch offenen Steuerjahren erfassen. Darüber hinaus sollten frühere Steuerprüfungen, laufende oder mögliche Rechtsstreitigkeiten sowie wesentliche steuerliche Positionen der Gesellschaft berücksichtigt werden. 2. Steuerprüfungen können weitreichende Folgen haben Die französische Finanzverwaltung verfügt über umfassende Prüfungsmöglichkeiten. Bei Unternehmen ermöglicht eine vérification de comptabilité insbesondere die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Beweiskraft der Buchführung sowie der Richtigkeit abgegebener Steuererklärungen. Bei natürlichen Personen kann im Rahmen eines examen contradictoire de la situation fiscale personnelle (ESFP) unter anderem überprüft werden, ob die erklärten Einkünfte mit der gesamten Vermögens- und Finanzsituation sowie den Bewegungen auf Bankkonten übereinstimmen. Neben Steuernachzahlungen können Verzugszinsen und erhebliche Sanktionen entstehen; in besonders schwerwiegenden Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich. 3. Dokumentation und vorausschauendes Risikomanagement Eine steuerliche Position ist vor allem dann belastbar, wenn sie nachvollziehbar erklärt und dokumentiert werden kann. Verträge, steuerliche Analysen, Belege und relevante Korrespondenz können auch Jahre nach einer Transaktion von entscheidender Bedeutung sein. Eine gute Dokumentation kann dazu beitragen, die Konsistenz und Gutgläubigkeit einer steuerlichen Position nachzuweisen und einen Fehler oder eine unterschiedliche Rechtsauffassung von vorsätzlichem Fehlverhalten abzugrenzen. Effektives steuerliches Risikomanagement folgt daher drei Grundprinzipien: Risiken erkennen, dokumentieren und bearbeiten, bevor daraus ein Streitfall entsteht. Fazit: Eine vorausschauende Tax Due Diligence hilft, steuerliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, mögliche finanzielle Auswirkungen einzuschätzen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu setzen. Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist dabei ebenso entscheidend wie die frühzeitige Vorbereitung auf mögliche Steuerprüfungen. 3. Tax Due Diligence in Italien Die italienischen Vorschriften für Unternehmenstransaktionen und Beteiligungsübertragungen basieren weitgehend auf unionsrechtlichen Standards. Dennoch weist das italienische Steuerrecht einige Besonderheiten auf, die im Rahmen einer Tax Due Diligence berücksichtigt werden sollten. 1. Codice Fiscale und Registersteuer bei Beteiligungsübertragungen Der Erwerb von Beteiligungen an einer italienischen S.r.l. oder S.p.A. unterliegt grundsätzlich einer festen Registersteuer von EUR 200, sofern die Übertragung mittels beglaubigter Privaturkunde oder notariellem Akt erfolgt. Vor dem Closing und der Registrierung müssen eine ausländische Erwerbergesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter eine italienische Steuernummer, den Codice Fiscale, erhalten. Das Verfahren dauert nach dem Länderbeitrag durchschnittlich fünf bis zehn Arbeitstage und setzt unter anderem entsprechende Gesellschaftsdokumente mit Apostille beziehungsweise Legalisation und beglaubigter Übersetzung voraus. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert. 2. Dividendenbesteuerung und Beneficial Ownership Die steuerliche Behandlung von Dividenden an ausländische Gesellschafter hängt insbesondere von der Rechtsform und der Ansässigkeit des Empfängers ab. Für nicht ansässige natürliche Personen sieht der Beitrag grundsätzlich eine Quellensteuer von 26 % vor, wobei Doppelbesteuerungsabkommen niedrigere Sätze ermöglichen können. Bei ausländischen Gesellschaften unterscheiden sich die Regelungen danach, ob diese innerhalb oder außerhalb der EU beziehungsweise des EWR ansässig sind. Unter den Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie kann eine vollständige Quellensteuerbefreiung möglich sein, insbesondere bei einer Beteiligung von mindestens 10 % über mindestens zwölf Monate. Die erforderlichen Nachweise – beispielsweise Ansässigkeitsbescheinigungen und entsprechende Erklärungen – müssen rechtzeitig vor beziehungsweise spätestens im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung vorliegen. 3. Hoher Digitalisierungsgrad der Steuer- und Buchhaltungsprozesse Italien verfügt über einen hohen Digitalisierungsgrad im Steuer- und Rechnungswesen. Rechnungen zwischen ansässigen Unternehmen werden ausschließlich elektronisch im XML-Format abgewickelt. Im Rahmen der Due Diligence sollte daher unter anderem geprüft werden, ob die verantwortlichen Personen über die erforderlichen digitalen Authentifizierungsinstrumente verfügen und die gesetzeskonforme digitale Archivierung der vergangenen Jahre ordnungsgemäß erfolgt ist. Fazit: Weitere wesentliche Themen sind insbesondere Verrechnungspreise, die korrekte Nutzung von Steuergutschriften und mögliche Steuerstreitigkeiten. Zusätzlich kann eine angemessene Tax-Indemnity-Regelung im Kaufvertrag dazu beitragen, den Käufer gegen steuerliche Risiken aus der Zeit vor dem Closing abzusichern. 4. Tax Due Diligence in Polen Obwohl sich die polnischen Regelungen bei Anteilstransaktionen weitgehend an unionsrechtlichen Standards orientieren, bestehen einige landesspezifische Anforderungen, die insbesondere ausländische Käufer frühzeitig berücksichtigen sollten. 1. Polnische Steueridentifikationsnummer beim Anteilserwerb Der Erwerb von Anteilen an einer polnischen Gesellschaft unterliegt grundsätzlich der polnischen Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte, der PCC. Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich ausländische Unternehmen an der Transaktion beteiligt sind. Die Steuer beträgt 1 % des Kaufpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Anteilskaufvertrags vom Erwerber zu entrichten; innerhalb derselben Frist ist die PCC-3-Erklärung einzureichen. Für die Zahlung benötigt der Erwerber eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP). Da deren Erteilung regelmäßig zehn bis zwanzig Tage in Anspruch nimmt und beglaubigte Übersetzungen der Gesellschaftsdokumente erforderlich sein können, sollte der Antrag bereits vor Unterzeichnung gestellt werden. 2. Besteuerung von Dividenden an ausländische Gesellschafter Eine steuerfreie Dividendenausschüttung an ausländische Anteilseigner setzt sowohl materielle als auch formelle Voraussetzungen voraus. Dazu zählt insbesondere eine Mindestbeteiligung von 10 %. Besonders relevant sind die formellen Voraussetzungen. Zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung sollten beispielsweise eine Ansässigkeitsbescheinigung und erforderliche Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten vorliegen. Eine erst nachträgliche Beschaffung kann von den Steuerbehörden beanstandet werden und die Steuerbefreiung gefährden. 3. Hoher Digitalisierungsgrad von Buchhaltung und Steuern Zahlreiche steuerliche und buchhalterische Prozesse werden in Polen elektronisch abgewickelt – darunter Rechnungsstellung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Personen über die erforderlichen elektronischen Authentifizierungsinstrumente verfügen, insbesondere eine vertrauenswürdige beziehungsweise qualifizierte elektronische Signatur. Fazit: Weitere Prüfungsschwerpunkte sind insbesondere Verrechnungspreise, die Dokumentation von Dienstleistungen und Quellensteuerfragen bei Zahlungen an verbundene ausländische Unternehmen. Geeignete Compliance-Prozesse können dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden zu erleichtern. 5. Tax Due Diligence in Rumänien Bei einer Tax Due Diligence in Rumänien lassen sich drei Themenbereiche identifizieren, aus denen erfahrungsgemäß besonders relevante Feststellungen und Kaufpreisrisiken resultieren – insbesondere bei Zielgesellschaften, die Teil einer ausländischen Unternehmensgruppe sind. 1. Verrechnungspreise und Transaktionen mit verbundenen Unternehmen Nach dem im Beitrag genannten ANAF Order Nr. 442/2016 müssen Großsteuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen jährlich eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Relevant sind unter anderem Schwellenwerte von EUR 200.000 für Zinsen, EUR 250.000 für Dienstleistungen und EUR 350.000 für Waren. Zu prüfen sind insbesondere die Vollständigkeit der Dokumentation für offene Geschäftsjahre, die Plausibilität der angewandten Methoden und Margen sowie die Einstufung der Gesellschaft als Groß-, Mittel- oder Kleinsteuerpflichtiger in den jeweiligen Jahren. 2. Umsatzsteuer Neben der korrekten Umsatzsteuerregistrierung und dem Vorsteuerabzug sollten insbesondere die periodischen Berichtigungspflichten für Investitionsgüter geprüft werden. Der Länderbeitrag nennt dafür Zeiträume von fünf Jahren bei beweglichen Gütern und 20 Jahren bei Immobilien. Zunehmend relevant sind außerdem der automatisierte Abgleich von Umsatzsteuererklärungen mit SAF-T (D406) sowie RO e-Factura/e-TVA und daraus resultierende Konformitätsmitteilungen beziehungsweise Betriebsprüfungen. Auch offene Umsatzsteuererstattungsanträge und bereits laufende oder abgeschlossene Prüfungen sollten Bestandteil der Due Diligence sein. 3. Steuerrückstände, Betriebsprüfungen und Rechtsstreitigkeiten Das rumänische Certificat de atestare fiscală dokumentiert den zum Ausstellungszeitpunkt bei der ANAF erfassten Steuerstatus und sollte mit der internen Buchhaltung abgeglichen werden. Zu prüfen sind außerdem bereits abgeschlossene, laufende oder angekündigte Betriebsprüfungen, bestehende Rückstellungen und anhängige Steuerstreitigkeiten. Nach dem Länderbeitrag beträgt die reguläre Festsetzungsverjährung fünf Jahre ab dem 1. Juli des Folgejahres, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Auch vorhandene Verlustvorträge sollten gesondert verifiziert werden. Fazit: Die sorgfältige und jahresbezogene Analyse dieser Themenbereiche ist entscheidend, um potenzielle Kaufpreisrisiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls vertraglich abzusichern. 6. Tax Due Diligence in der Türkei Neben den international üblichen Prüfungsthemen wie Verrechnungspreisen, Gesellschafterfremdfinanzierung, Quellensteuern und formellen Pflichten weist das türkische Steuerrecht einige Besonderheiten auf, die ausländische Investoren besonders im Blick behalten sollten. 1. Inflationsbereinigung und ihre langfristigen Auswirkungen Die Abschlüsse zum 31. Dezember 2023 mussten nach türkischem Steuerverfahrensrecht inflationsbereinigt aufgestellt werden. 2024 war nach dem Länderbeitrag das einzige Geschäftsjahr, in dem diese Bereinigung vollständig in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfloss. Aufgrund einer späteren Gesetzesänderung findet für 2025 bis 2027 keine entsprechende Bereinigung statt. Dennoch können Fehler aus der ursprünglichen Berechnung langfristige Auswirkungen auf Abschreibungsgrundlagen, Vorratsbewertungen sowie Anschaffungskosten von Beteiligungen und Immobilien haben. Zu untersuchen sind daher insbesondere die Berechnungen und Indexfaktoren für 2023 und 2024, die Behandlung in der Körperschaftsteuer sowie die Auswirkungen auf Eigenkapitalpositionen und latente Steuern. 2. Welche Steuerjahre sind tatsächlich offen? Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Der Beitrag weist jedoch darauf hin, dass türkische Steueramnestien dieses Bild verändern können. Das Amnestiegesetz von 2023 ermöglichte für die Jahre 2018 bis 2022 unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage. Dadurch können Unternehmen trotz formal vergleichbarer Verjährungszeiträume unterschiedliche tatsächliche Prüfungsrisiken aufweisen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei auch Verlustvorträge sowie die Qualität steuerlicher Belege und mögliche Konsequenzen fehlerhafter oder irreführender Dokumentation. 3. Stempelsteuer und Vorsteuerüberhang Die türkische Stempelsteuer knüpft an die Urkunde und nicht unmittelbar an das Rechtsgeschäft an. Bei Verträgen mit bezifferter Gegenleistung nennt der Länderbeitrag einen Steuersatz von 0,948 %, vorbehaltlich des jährlich angepassten Höchstbetrags. Auch im Ausland geschlossene Konzernverträge können relevant werden, sobald in der Türkei von ihnen Gebrauch gemacht wird. Im Rahmen der Due Diligence empfiehlt sich daher eine Bestandsaufnahme sämtlicher relevanter Verträge der vergangenen Jahre. Auch ein hoher Vorsteuerüberhang verdient Aufmerksamkeit: Dieser kann bilanziell wie ein Vermögenswert erscheinen, ohne tatsächlich in Liquidität umgesetzt werden zu können. Fazit: Diese Punkte ergänzen die klassischen Tax-Due-Diligence-Themen. Gerade landesspezifische Besonderheiten können jedoch erhebliche Auswirkungen auf Kaufpreis und Vertragsgestaltung haben. 7. Tax Due Diligence in der Ukraine Das ukrainische Steuersystem ist in seinen Grundzügen mit europäischen Steuersystemen vergleichbar. Zu den wichtigsten Steuerarten zählen Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie Einkommensteuer und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen. Daneben bestehen besondere Besteuerungsregime, beispielsweise für Einzelunternehmer (FOP) sowie für Unternehmen im Diia-City-Regime. 1. Steuerliche Ansässigkeit der Gesellschafter und Geschäftsführer Aufgrund des Krieges haben zahlreiche ukrainische Unternehmer und Geschäftsführer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Im Rahmen einer Tax Due Diligence sollte daher geprüft werden, wo die wirtschaftlich relevanten Personen tatsächlich steuerlich ansässig sind. Dies kann Auswirkungen auf die persönliche Besteuerung, Dividenden und andere Zahlungen sowie auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen haben. Darüber hinaus können zusätzliche Melde- und Compliance-Pflichten entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit Controlled Foreign Companies (CFC). 2. Zusammenarbeit mit Einzelunternehmern (FOP) Viele ukrainische Unternehmen arbeiten mit selbstständigen FOP-Unternehmern statt mit fest angestellten Mitarbeiter:innen zusammen. Eine solche Gestaltung kann grundsätzlich zulässig sein. Wird die Zusammenarbeit jedoch steuerlich oder arbeitsrechtlich als verdecktes Beschäftigungsverhältnis qualifiziert, können Nachforderungen von Steuern und Sozialabgaben entstehen. 3. Wareneinkäufe von ausländischen Unternehmen Bei Transaktionen mit ausländischen Lieferanten ist zu prüfen, ob diese als kontrollierte Transaktionen gelten. Der Beitrag nennt dabei insbesondere bestimmte ausländische Rechtsformen sowie Unternehmen mit Sitz in Jurisdiktionen, die auf einer gesonderten staatlichen Liste als Niedrigsteuergebiete geführt werden. Fazit: Bei einer Tax Due Diligence in der Ukraine sollten neben den klassischen steuerlichen Themen insbesondere die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit relevanter Personen, FOP-Strukturen sowie mögliche kontrollierte Transaktionen mit ausländischen Unternehmen sorgfältig geprüft werden. Gerade diese landesspezifischen Besonderheiten können zusätzliche Steuer-, Sozialversicherungs- und Compliance-Risiken mit sich bringen.