Das "Behindertentestament"

Gesprächskreis, Hannover, 11.04.2018 17:00


Inhalt:

Wir möchten Sie in Zusammenarbeit mit der Hannoversche Werkstätten gGmbH zum Eltern- und Betreuer Gesprächskreis mit dem Thema „Letztwillige Verfügungen von Menschen mit Behinderungen“

am 11. April 2018 um 17:00 Uhr

recht herzlich einladen.

1. Zielgruppe

Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen.

2. Ziel/Inhalt

Der Gesprächskreis richtet sich an Angehörige, insbesondere an Eltern von Menschen mit Behinderungen, die ihre Vermögensnachfolge auf den Todesfall regeln möchten. Eltern verfolgen hierbei regelmäßig das Ziel, ihrem behinderten Kind Vermögenswerte zukommen zu lassen, die ihm finanzielle Vorteile verschaffen, ohne jedoch seinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen zu schmälern. Das Seminar gewährt den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die relevanten erb- und sozialrechtlichen Regelungen, um ihnen anschließend die konkrete Gestaltung und Wirkungsweise eines Behindertentestaments zu vermitteln.

Themen:

  • Ziel des sogenannten „Behindertentestaments“
  • Kurzüberblick über die gesetzliche Erbfolge
  • Arten und Wirksamkeitsvoraussetzungen einer letztwilligen Verfügung
  • Grundzüge des Pflichtteilsrechts
  • Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger
  • Inhaltliche Gestaltung des sogenannten „Behindertentestaments“.

3. Leitung

Frau Siegrid Lustig, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht.

4. Termin

11. April 2018 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

5. Veranstaltungsort

Hannoversche Werkstätten gGmbH, Lathusenstraße 20, 30625 Hannover.

6. Kosten/Leistungen

Die Kosten betragen EUR 5,00 und beinhalten Seminarunterlagen.

7. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bei der Hannoversche Werkstätten gGmbH, Lathusenstraße 20, 30625 Hannover, Telefon: 0511 5305-451 (Frau Klenke), Telefax: 0511 5305-100.

8. Anmeldeschluss

10. April 2018