Polen: Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in Polen

Die Erbringung von kommerziellen Leistungen mittels unbemannter Luftfahrzeuge setzt zunächst einmal voraus, dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Gemäß den Bestimmungen des Luftrecht Gesetzes vom 03.07.2002 ist der Befähigungsnachweis ein Dokument, der den Besitz bestimmter Qualifikationen bescheinigt und zur Ausübung bestimmter Luftfahrttätigkeiten berechtigt. Befähigungsnachweise werden für bestimmte Kategorien des Luftfahrtpersonals ausgestellt, darunter auch für den Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs, das nicht zu Freizeit- oder Sportzwecken eingesetzt wird. Eine weitere Anforderung für den kommerziellen Betrieb ist, dass das unbemannte Luftfahrzeug (UAV) angemessen mit der gleichen Flug-, Navigations- und Kommunikationsausrüstung ausgestattet sein muss wie ein bemanntes Luftfahrzeug, das nach Sichtflugregeln (VFR) oder Instrumentenflugregeln (IFR) in einer bestimmten Luftraumklasse operiert. Abweichungen von dieser Regel sind nach Maßgabe der geltenden Vorschriften möglich. Verfügen unbemannte Luftfahrzeuge hingegen nicht über die o. g. Ausrüstungen, dürfen diese nur in Zonen geflogen werden, die vom öffentlich zugänglichen Luftraum der Luftfahrt getrennt sind. Kommerzielle Drohnenflüge unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften, und jedem Einsatz einer Drohne sollte eine gründliche Analyse dieser Vorschriften vorausgehen. Kommerzielle Drohnennutzung ist auf dem polnischen Markt bereits eine gängige Praxis, z. B. in der Film- und Fotoindustrie sowie auch in der Vermessungskunde.

Obwohl es in Polen derzeit keine Vorschriften gibt, die das (neue) „U-Space-Konzept“ direkt umsetzen, verfügt Polen über ein fertiges Instrument (PansaUTM) für die Verwaltung von Anträgen und Genehmigungen zum Fliegen im Luftraum, wodurch das U-Space-Konzept der sicheren und effizienten Integration von bemannten und unbemannten Fluggeräten umgesetzt wird. Es scheint, dass zur Vereinheitlichung der Vorschriften auf nationaler Ebene mit den europäischen Normen zunächst die Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes und/oder eventueller Verordnungen ordnungsgemäß novelliert werden müssen, um die verbleibenden Annahmen zu regeln.



Autor: Piotr Wyszumirski