Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in Deutschland

In Deutschland finden sich die Regelungen zur privaten und kommerziellen Nutzung von Drohnen im Abschnitt 5a „Betrieb von unbemannten Fluggeräten“ der Luftverkehrsordnung, genauer in §§ 21 a ff LuftVO. Die LuftVO wurde aufgrund der Anwendungsvorrangs der EU-Verordnungen mit Geltung ab Juli 2021 in den dort relevanten Bereichen an das EU-Recht angepasst. Daneben gilt in allen übrigen Punkten die EU-Drohnenverordnung 2019/947.

In einigen Bereichen lässt die EU-Drohnenverordnung den Mitgliedstaaten Spielräume. Die Mitgliedstaaten können hier eigene Regelungen erlassen. Die Bundesregierung hat von der Ermächtigung in Art. 15 DVO, die für die kommerzielle Drohnennutzung relevant ist, Gebrauch gemacht. Demnach steht es den Mitgliedstaaten frei, aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre oder der Umwelt, den Betrieb unbemannter Luftfahrsysteme in bestimmten Gebieten zu untersagen oder von weiteren zeitlichen oder technischen Auflagen abhängig zu machen. Dies hat der deutsche Gesetzgeber in den §§ 21 h bis 21 k der LuftVO umgesetzt.  In § 21 h LuftVO werden Vorschriften zum Betrieb von Drohnen in bestimmten geografischen Gebieten festgelegt, wie zum Beispiel in Wohn- oder Naturschutzgebieten oder in der Nähe zu Flughäfen. Dort sind Regelungen zu Abständen, Nutzungszeiten etc. einzuhalten. Im Übrigen wird bereits jetzt eine Vielzahl an Drohnen in Deutschland kommerziell genutzt. Die Tendenz hierfür ist steigend (2019 bis 2021 Anstieg von ca. 138%).

Die Droniq GmbH und die Muttergesellschaft, die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH setzten die Idee des U-Space 2021 in Deutschland erstmals in die Praxis um. Dazu wurde im Hamburger Hafen ein U-Space Reallabor eingerichtet. Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI). Damit wurde perspektivisch die Grundlage für die Implementierung weiterer U-Spaces in Deutschland geschaffen. In dem Reallabor wurde in der Praxis getestet, wie Drohnen und perspektivisch auch Flugtaxis sicher und intelligent in den Luftraum integriert werden können, auch in Kombination mit bemannter Luftfahrt.

Anfang 2023 soll die europäische U-Space Verordnung im nationalen Recht umgesetzt werden. 2023 sollen auch die ersten U-Spaces in Deutschland entstehen. Die durch das Reallabor gewonnenen Erfahrungen sollen die Grundlage für die nationale Umsetzung von U-Space Lufträumen bilden.



Autor: Dr. Christian Reichmann