Das neue Gesetz gilt natürlich allgemein für die Einwanderung von Fachkräften, in meinem speziellen Fall richtet sich die Informationsschrift aber an Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege, wo ein sehr großer Fachkräftemangel besteht. Konkret geht es aktuell darum, Krankenpflegekräfte aus China in einem in der Nähe von Düsseldorf gelegenen großen Krankenhaus zu beschäftigen. Die Broschüre zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier. AnsprechpartnerRechtsanwalt Dr. Ulrich Teich, Düsseldorf