Das neue Datenschutzrecht 2018 – Ergreifen Sie jetzt die notwendigen Schritte!

Ab dem 25. Mai 2018 gelten die europäische Datenschutzgrundverordnung und das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz.

Alle reden über das neue Datenschutzrecht, doch nur wenige haben einen konkreten Plan, wie die neuen Bestimmungen im eigenen Unternehmen umgesetzt werden können.

Mit der Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutz gehen viele Neuerungen einher, die alle Unternehmen betreffen. Um Verstöße und daraus resultierende hohe Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden, ist es wichtig, das Führungspersonal, die mit personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter sowie natürlich auch den Datenschutzbeauftragten zu schulen. Wir unterstützen Sie gerne mit einem Rundumpaket oder auch mit Einzelleistungen, abgestimmt auf Ihren konkreten Bedarf.