„Das neue Mindestlohngesetz – Ein erster Überblick“

Am Donnerstag, den 5. März 2015, lud die Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Osnabrück zur Veranstaltung „Das neue Mindestlohngesetz – Ein erster Überblick“ ein. Die Rechtsanwälte Dr. Bernhard Heringhaus und Rolf Korte sowie Rechtsanwältin Katharina Wardelmann stellten sich den Fragen der zahlreichen Gäste aus der heimischen Wirtschaft und erörterten die derzeitige Rechtslage nach der Einführung des deutschlandweiten Mindestlohns von EUR 8,50 zum 1. Januar 2015.

Die gut besuchte Veranstaltung und die rege Diskussion der Veranstaltungsteilnehmer bestätigte die Aktualität dieses Themas, welches auch in naher Zukunft kaum an Brisanz verlieren wird.

Hier ein paar Eindrücke.