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Vendor Due Diligence: Das sollten Sie wissen

Unter „Due Diligence“ versteht man wörtlich übersetzt die gebotene Sorgfalt. Die Vendor Due Diligence bietet dem Verkäufer die Möglichkeit, das zu veräußernde Unternehmen umfassend rechtlich zu prüfen.


Wir haben hier Wissenswertes zur Vendor Due Diligence für Sie zusammengefasst:


Was versteht man unter Vendor Due Diligence?

Die Vendor Due Diligence, übersetzt die Verkäufer Due Diligence, ist eine dem Unternehmensverkauf vorgelagerte Prüfung des Unternehmens durch die Verkäuferseite. Dadurch kann der Ist-Zustand des Unternehmens ermittelt und der Verkaufsprozess optimiert werden. Das Gegenstück zur Verkäufer Due Diligence stellt die Käufer Due Diligence (Buyer Due Diligence) dar, in der die Unternehmensprüfung durch den Käufer eines Unternehmens in Auftrag gegeben wird.

Die Ergebnisse der Vendor Due Diligence liefern eine Grundlage für die Preisgestaltung sowie für die Wahl der optimalen Transaktionsform (Share- oder Asset Deal). Weiters kann der Verkäufer im Rahmen der Vendor Due Diligence erkannte rechtliche Schwachstellen bereits vor Beginn der Transaktionsverhandlungen beseitigen und damit den Transaktionsprozess erheblich beschleunigen. Auf der Grundlage der Vendor Due Diligence können zudem Strategien für die Vertragsverhandlungen und ideale Vertragsgestaltungen entwickelt werden.

Bei der Vendor Due Diligence ist eine Befassung mit vielfältigen Aufgabenbereichen erforderlich. Sie kann von der Aufarbeitung eines oder mehreren Teilbereichen des Unternehmens bis hin zu einer umfangreichen Bestandsaufnahme reichen. Die Ergebnisse der Vendor Due Diligence werden in der Regel in einem Report zusammengefasst.

Welche Vorteile hat die Vendor Due Diligence im Transaktionsprozess?

In strukturierten Bieterverfahren erhalten Kaufinteressenten mittels des Vendor Due Diligence Reports einen Überblick über die rechtlichen Verhältnisse der Zielgesellschaft. Dies reduziert die Unsicherheit auf Käuferseite und kann die Abgabe von Kaufanboten erleichtern bzw. beschleunigen und damit den Transaktionsprozess erheblich verkürzen.

Die Vendor Due Diligence kann auch die käuferseitige Due Diligence vollständig ersetzen. Damit kann der Transaktionsprozess beschleunigt und der mit der käuferseitigen Due Diligence verbundene Aufwand vermieden werden. Gerade im Fall mehrerer Bieter führt dies zu erheblichen Effizienzsteigerungen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Käuferseite Haftungszusagen für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Vendor Due Diligence Reports verlangen wird.

Wir beraten Sie zum Thema Vendor Due Diligence

Gerade im Rahmen eines Unternehmensverkaufs empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so sind Sie als Verkäufer vorab auf alle Eventualitäten vorbereitet und können sämtliche Risiken, die mit dem Verkauf einhergehen, bestmöglich einschätzen und rechtzeitig reagieren.

Für individuelle Rechtsberatung in puncto Vendor Due Diligence nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem juristischen Team auf.

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Bitte beachten Sie: Die oben angegebenen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.