Kartellrecht und Vertrieb
Das Kartellrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Einflussfaktor für die Unternehmensstrategie entwickelt. So müssen Unternehmen heute sehr genau darauf achten, dass Geschäftspraktiken und Vertriebsstrategien mit nationalen sowie europäischen Wettbewerbsregeln im Einklang stehen. Dabei müssen alle Entscheidungen wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Besonders im Vertrieb ergeben sich vielfältige rechtliche Herausforderungen. Unternehmen verantworten eine kartellrechtskonforme Gestaltung von Vertriebsverträgen und Geschäftsbedingungen, insbesondere in Bezug auf Preisgestaltungen, Exklusivitätsklauseln oder Marktaufteilungen. Verstöße gegen das Kartellrecht können hingegen gravierende finanzielle Folgen haben – Sanktionen können sich auf bis zu 10 % des globalen Jahresumsatzes belaufen.
Etwa im Bereich des Vertriebs einer Software zeigen sich die inhaltlichen Überschneidungen von Wettbewerbsrecht und IP / IT-Recht immer wieder deutlich. Daher haben wir bei SCHINDHELM dieses Know-How in unserer Praxisgruppe IP / IT + COMPETITION gebündelt, um gesamtheitliche und spezielle Lösungen bieten zu können.
Wir helfen Ihnen dabei, sämtliche Risiken im Kartellrecht und Vertrieb zu minimieren. Das tun wir, indem wir mit Ihnen rechtssichere Geschäfts- und Vertriebsstrategien entwickeln, die regulatorischen Anforderungen entsprechen sowie Ihre Unternehmensinteressen stets im Blick behalten.
Rechtsberatung im Bereich Kartellrecht und Vertrieb
Das Kartellrecht dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs und der Verhinderung wettbewerbswidriger Praktiken. Unternehmen müssen daher in sämtlichen Geschäftsbereichen kartellrechtliche Vorgaben einhalten und rechtliche Herausforderungen im Vertrieb bewältigen.
Eine fundierte Rechtsberatung ist insbesondere in folgenden Fällen unerlässlich:

Fusionen und Übernahmen müssen bei Wettbewerbsbehörden gemeldet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht unzulässig eingeschränkt wird.

Auch bei strategischen Partnerschaften oder gemeinsamen Projekten muss gewährleistet sein, dass diese den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Ob Online-Shop, Wiederverkäufer-Modelle (Reseller), Handelsvertreter-, Franchise- oder Lieferverträge – Unternehmen müssen rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Vereinbarungen treffen.

Interne Prozesse und Verträge sollten regelmäßig auf Kartellrechtskonformität überprüft werden, um Verstöße zu vermeiden.

Unternehmen, die staatliche Fördermittel oder Subventionen erhalten, müssen sicherstellen, dass diese mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind.

Durch die Prüfung von AGB und Vertragsklauseln lassen sich rechtliche Risiken minimieren und Fallstricke vermeiden.

Unternehmen benötigen rechtliche Unterstützung bei Handelsvertreterausgleichsansprüchen, Vertragskündigungen oder Schadensersatzforderungen.

In rechtlichen Streitigkeiten ist eine kompetente Vertretung vor Gerichten, Kammern und Behörden essenziell, um Unternehmensinteressen zu wahren.
Unsere Expertise in Kartellrecht und Vertrieb
Von der internen Prüfung bis zum Verfahren auf nationaler und auf EU-Ebene: Wir bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an Leistungen im Kartellrecht und im Vertrieb.
Kartellrechtliche Compliance – Schulung und Prävention
Unsere umfassenden Schulungen und Compliance-Programme informieren Mitarbeiter und Management über kartellrechtliche Risiken und sorgen für die Sicherheit Ihres Unternehmens.
- Wir bieten branchenspezifische Schulungen zur Prävention von Rechtsverstößen an und sensibilisieren insbesondere Mitarbeiter in Risiko-Positionen wie Vertrieb und Marketing für Compliance-Themen.
- Unternehmen werden darauf vorbereitet, wie sie sich im Krisenfall bei Hausdurchsuchungen optimal verhalten.
- Unsere Spezialisten führen kartellrechtliche Audits des operativen Geschäfts durch, um potenziell kritische Geschäftspraktiken zu identifizieren und zu beheben.
- Im Bereich Vertrieb unterstützen wir bei der Ausarbeitung kartellrechtskonformer Vertriebsstrukturen.
Preisgestaltungen
Das Kartellrecht verbietet Preisabsprachen, die den Wettbewerb verzerren. Unsere Kanzlei berät und informiert Unternehmen zu zulässigen und unzulässigen Preisgestaltungen. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei:
- Analyse und Bewertung von Preisstrategien hinsichtlich ihrer kartellrechtlichen Zulässigkeit.
- Prüfung von Vertriebsverträgen, um unzulässige Preisbindungen zu vermeiden.
- Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren, falls ein Unternehmen wegen Preisabsprachen belangt wird.
- Prüfung von Preisempfehlungen und Preisobergrenzen, um kartellrechtliche Risiken zu vermeiden.
Rechtliche Begleitung bei Unternehmenszusammenschlüssen
Bei Unternehmenszusammenschlüssen wie Unternehmenskäufen oder Joint Ventures spielt die kartellrechtliche Prüfung eine tragende Rolle. Der Erfolg einer Transaktion hängt oft von ihrer wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit ab.
- Fusionen, Unternehmenskäufe oder Gemeinschaftsunternehmen müssen kartellrechtlich geprüft und genehmigt werden.
- Wir begleiten Zusammenschlussanmeldungen und arbeiten direkt mit den nationalen Behörden und der Europäischen Kommission zusammen.
- Kartellrechtliche Audits parallel zur Due Diligence helfen auf Verkäuferseite, mögliche kartellrechtswidrige Absprachen frühzeitig zu erkennen.
- Da Muttergesellschaften für bis zu fünf Jahre nach einer Transaktion haftbar bleiben können, wird auf Erwerberseite geprüft, ob Gewährleistungsansprüche bestehen oder ob eine Meldung im Rahmen eines Kronzeugenprogramms sinnvoll ist.
Kronzeugenprogramme
Wenn Unternehmen an wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligt waren, kann ein Kronzeugenantrag eine Möglichkeit sein, Strafen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Die Entscheidung für einen Kronzeugenantrag erfordert Professionalität und Diskretion. Wir unterstützen Sie bei folgenden Schritten:
- Prüfung, ob ein Kronzeugenantrag sinnvoll ist
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei den zuständigen Behörden
- Strategische Begleitung im gesamten Verfahren
Rechtliche Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren
Sollte ein Verfahren bereits laufen oder eingeleitet werden, entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.
- Wir vertreten Sie vor nationalen Wettbewerbsbehörden, der Europäischen Kommission und vor nationalen sowie europäischen Gerichten.
- Unternehmen können sich auch als Beschwerdeführer gegen marktbeherrschende Unternehmen oder geplante Zusammenschlüsse von Wettbewerbern, Zulieferern oder Abnehmern wehren.
- Wir unterstützen Sie bei der Anfechtung rechtswidriger staatlicher Beihilfen.
Beratung zur Erstellung und Prüfung von AGB
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre AGB rechtssicher formuliert sind und Ihre Geschäftsprozesse schützen. Unsere Leistungen:
- Rechtliche Prüfung und Anpassung bestehender AGB
- Erstellung branchenspezifischer AGB für Vertriebssysteme, E-Commerce oder Dienstleistungen
- Absicherung der Vertragsbedingungen gegen rechtliche Anfechtungen
- Beratung zu Gewährleistung, Lieferbedingungen und Vertragskündigung
Referenzen & Erfolgsgeschichten
Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise und Engagement im Kartell- und Vertriebsrecht zur Seite. Nachstehend finden Sie einige unserer erfolgreichen Mandate aus jüngster Vergangenheit.
SCHINDHELM berät laufend einen weltweit führenden Gewürzhersteller Deutschlands insbesondere umfänglich in Commercial-Themen
Wir übernehmen die laufende Beratung eines weltweit führenden Gewürzherstellers Deutschlands in allen Bereichen des Vertriebsrechts, einschließlich Geheimhaltungsvereinbarungen und AGB.
SCHINDHELM vertritt eine Mandantin vor dem Landgericht Düsseldorf in mehreren kartellrechtlichen Verfahren
Wir vertreten derzeit eine Mandantin vor der Kartellkammer des Landgerichts Düsseldorf in mehreren kartellrechtlichen Verfahren, in denen insbesondere die Zulieferbekanntmachung der Europäischen Kommission eine wesentliche Rolle spielt.
SCHINDHELM berät laufend einen führenden Anbieter für Systembäder, insbesondere umfänglich in Commercial-Themen
Wir sind mit der laufenden Beratung eines führenden Anbieters für Systembäder betraut. Dabei beraten wir umfänglich in Commercial Themen sowie auch zu Fragen der Ein- und Verkaufsbedingungen, einschließlich der AGB.
SCHINDHELM berät laufend ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Herstellung von Förderketten, Antriebsketten und Kettenrädern, insbesondere umfänglich in Commercial-Themen
Seit vielen Jahren beraten wir ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Herstellung von Förderketten, Antriebsketten und Kettenrädern, insbesondere umfänglich in Commercial-Themen, dabei auch zu Fragen der Ein- und Verkaufsbedingungen, einschließlich der AGB und im Hinblick auf die Niederlassung in China über den Standort Shanghai.
SCHINDHELM betreut eine deutsche Mandantin als Herstellerin von Rippenrohren und Wärmetauscherkomponenten innerhalb eines Joint-Ventures
Wir beraten eine deutsche Mandantin innerhalb eines Joint-Ventures, dabei insbesondere im Hinblick auf die sich dabei ergebenden vertriebsrechtlichen Fragestellungen, inklusive Durchsetzung des vereinbarten Gebietsschutzes.
Kontakt
Unser Brüsseler Büro ist die Schaltstelle für alle kartellrechtlichen Fragestellungen. Die Mitglieder unseres Teams verfügen über jahrelange Erfahrung auf EU-Ebene und in den nationalen Rechtssystemen. Dabei arbeiten sie nahtlos mit allen anderen Standorten der internationalen Schindhelm Allianz zusammen, um eine direkte und individuelle Betreuung unserer Klienten sicherzustellen.
Unsere Büros in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover und Osnabrück stehen bei allen Fragen zum Vertriebs- und Kartellrecht zur Verfügung.