Formvorschriften bei Arbeitsverträgen

Auch wenn Arbeitsverträge in aller Regel für ihre Wirksamkeit nicht der Schriftform bedürfen, ist es sehr empfehlenswert, schriftliche Arbeitsverträge abzuschließen.      

Das mit Wirkung zum 01. August 2022 geänderte Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihren Arbeitnehmern die wesentlichen Arbeitsbedingungen in schriftlicher Form nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge. Im Zusammenhang hiermit gibt es einiges zu beachten.          

  • Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden?
  • Was sollte aus Sicht des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag stehen?
  • Was sind Ausschussklauseln?
  • Was sollte der Arbeitnehmer tun, wenn ein Arbeitsvertrag unvollständig ist?
  • Müssen Änderungen eines Arbeitsvertrages schriftlich festgehalten werden?

Diese Fragen werden in dieser Folge unseres Schindhelm365 Webcasts von unserem Arbeitsrechtsexperten Stefan Uhlhorn beantwortet

Stefan Uhlhorn steht Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.