Helfen mit der richtigen Rechtsform: Der gemeinnützige Verein

Viele Menschen in Deutschland sind sehr betroffen von dem Kriegsgeschehen in der Ukraine und möchten helfen. Daraus haben sich zahlreiche private Initiativen entwickelt, die zum Beispiel ukrainische Flüchtlinge unterstützen oder Lebensmittel, Hygieneartikel und Medikamente zur ukrainischen Grenze bringen.

Wer langfristig helfen möchte, sollte sich über die Gründung eines Vereins Gedanken machen. Die rechtlichen Hürden dafür sind überwindbar und die Rechtsform birgt den Vorteil, dass den Spendern bei Gemeinnützigkeit des Vereins Quittungen ausgestellt werden können. Insbesondere ist auch kein erhebliches Startkapital zur Gründung eines Vereins vonnöten.

Wir haben im Folgenden eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen bei einer Vereinsgründung behilflich sein soll:


Inhalt


1. Was ist der Zweck des Vereins?

Überlegen Sie sich, was Sie mit dem Verein erreichen oder fördern möchten. Versuchen Sie, so konkret wie möglich zu werden „Hilfe für die Ukraine“ ist zum Beispiel sehr weitläufig und ggf. zu oberflächlich. Gerade, wenn Sie den Verein als gemeinnützig anerkennen lassen möchten (siehe dazu Ziffer 10), sollten Sie genauer beschreiben, wen Sie mit welchen Tätigkeiten unterstützen möchten.  

2. Soll der Verein eingetragen werden?

Sie können entscheiden, ob Sie den Verein im Vereinsregister eintragen lassen möchten oder nicht. Wird er nicht eingetragen, sparen Sie sich bürokratischen Aufwand. Allerdings hat der nicht eingetragene Verein keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das hat zur Folge, dass die einzelnen Mitglieder des Vereins gemeinschaftlich haften. Ein eingetragener Verein bringt also auch Vorteile mit sich.

3. Welchen Namen soll der Verein haben?

Bei der Namenswahl sollten Sie Vorsicht walten lassen und vorab prüfen, welche Namen es zu ihrem Projekt bereits gibt. Auch bekannte Marken und Firmenbezeichnungen oder diesen ähnelnde sollten nicht verwendet werden. Zur Vermeidung von Abmahnungen empfiehlt sich eine gewissenhafte Recherche, ggf. unter Beiziehung eines Anwalts.

4. Finden sich 7 Vereinsmitglieder?

Wenn Sie Ihren Verein eintragen lassen wollen, benötigen Sie mindestens 7 Mitglieder. Einen nicht eingetragenen Verein können Sie auch mit weniger Mitgliedern gründen.

5. Wann kann die Gründungsversammlung stattfinden und wer protokolliert sie?

Um den Verein zu gründen, müssen Sie sich treffen und die Gründung des Vereins beschließen. Die Gründung ist zu protokollieren, die Unterschriften der Mitglieder sollten notariell beglaubigt werden. Die Satzung des Vereins sollte zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen.

6. Wer soll welches Amt übernehmen?

Die einzelnen Aufgaben des Vereins sind auf die Mitglieder zu verteilen. Zunächst ist der Vorstand zu wählen. Der Vorstand vertritt den Verein und kann Dokumente im Namen des Vereins unterzeichnen. Er kann aus nur einer Person bestehen, besser ist es aber, stets mindestens zwei Personen zu bestimmen. Falls eine Person ausfällt, bleibt der Verein dadurch handlungsfähig.

7. Welche Satzung hat der Verein?

Diese können Sie schlicht halten. Neben dem Namen, Sitz und Zweck des Vereins sollten Sie die Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder bestimmen, wie Mitglieder ein- und austreten können, und welche Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind. Auch Regelungen zur Einberufung der Mitgliederversammlung und zur Beschlussfassung sind in der Satzung zu treffen.

8. Soll ein Bankkonto eingerichtet werden?

Zur Regelung der Finanzen und der Entgegennahme von Spenden ist in jedem Fall ein Bankkonto für den Verein einzurichten. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Bank Kontakt auf.

9. Ist ein Businessplan erforderlich?

Rechtlich ist ein Businessplan nicht vorgeschrieben. Allerdings macht es durchaus Sinn und fördert die effiziente Tätigkeit und die Finanzdisziplin des Vereins und seiner Mitglieder, wenn Sie die Erwartungen, die zu tätigenden Ausgaben und Einnahmen in einem Businessplan skizzieren.

10. Wie kann mein Verein gemeinnützig werden?

Die Anerkennung als „gemeinnützig“ müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das Finanzamt benötigt hierfür die Satzung des Vereins und das Gründungsprotokoll. Hilfreich ist auch ein Tätigkeitsbericht, aus dem die Aktivitäten des Vereins hervorgehen und soweit gesondert erstellt, die Beitragsordnung des Vereins.

Ggf. empfiehlt es sich, den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit vor dem Antrag auf Eintragung des Vereins zu stellen, um sich die Anmeldegebühren zu sparen.

Ansprechpartnerin:
Dr. Karolin Nelles LL.M., Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt